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Es gibt keine Universalpolice „für Freizeiten“. Holt die Verträge des Trägers, lest sie, ruft nach. Diese Seite ist Orientierung, kein Versicherungsrat.
Checkliste
- Betriebshaftpflicht des Trägers: gilt sie für Ferienfreizeiten und Ehrenamtliche?
- Unfallversicherung der Teilnehmenden und des Teams (gesetzlich / zusätzlich).
- Auslandsdeckung, Bergung, Krankenrücktransport – falls ihr die Grenze überquert.
- Insassen und Fahrzeuge, wenn ihr selbst fahrt.
- Reiserücktritt oder Storno des Hauses: wer zahlt, wenn die Gruppe nicht voll wird?
Zum Vertiefen
Kaum ein Thema erzeugt so viel falsche Ruhe wie der Satz „wir sind doch versichert“. Gemeint ist meist: Irgendwer im Verband hat irgendwann eine Police unterschrieben. Ob sie eure konkrete Freizeit, eure Ehrenamtlichen, euren privaten Begleitwagen, euren Wassersport oder euer Reiseland umfasst, steht in den Fußnoten – und die lest ihr nur, wenn ihr die Ordner wirklich aufklappt. Rechnet damit, dass Mails und Telefonate nötig werden, bevor ihr sorglos startet. Das ist kein Misstrauen gegen den Träger, das ist Sorgfalt.
Lücken sitzen typischerweise nicht im großen Wort auf der Broschüre, sondern in den Ausnahmen. Private Pkw. Wassersport. Übernachtungen, die so nicht gemeldet waren. Mitarbeitende ohne klaren Auftrag. Ein Auslandsbaustein, der „Europa“ sagt und das Land meint, in das ihr nicht fahrt. Ski, Klettern, Bergung. Reiserücktritt, der die Familie schützt, aber nicht das leere Bettenkontingent im Haus.
Ehrenamtliche mit Erfahrung können für viele gemeinnützige Angebote ausreichen; Gerichte haben das in älteren Entscheidungen so gesehen. Das entbindet euch nicht von Schulung, besonders in Erster Hilfe und Aufsicht, und nicht von Nachweisen, wo besondere Fähigkeiten verlangt sind. Wer ein Boot führt oder eine Gruppe in den Berg nimmt, braucht mehr als guten Willen.
Was sich grob unterscheiden lässt
Die Betriebshaftpflicht des Trägers soll Schäden abdecken, die ihr Dritten zufügt – wenn der Auftrag zur Freizeit klar ist. Ob leichte Fahrlässigkeit persönlich durchschlägt oder der Träger eintritt, ist eine Frage des konkreten Vertrags und des Falls. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind persönlich gefährlich. Deshalb dokumentiert ihr Schulung, Belehrung, Listen und Einwilligungen, nicht weil ihr anklagt, sondern weil ihr im Ernstfall zeigen könnt, dass ihr eure Aufsichtspflichten ernst genommen habt.
Unfallversicherung der Teilnehmenden kann gesetzlich laufen oder zusätzlich. Klärt, ob Ehrenamtliche denselben Schutz haben. Storno des Hauses und Reiserücktritt der Familien müssen zusammenpassen. Wenn die Gruppe nicht voll wird, zahlt oft jemand den leeren Block – das gehört in die Kalkulation, nicht in die Hoffnung.
Diese Seite ersetzt kein Gespräch mit Versicherung und Vorstand. Sie sagt nur: Raten ist teurer als ein Nachmittag mit den Verträgen.
Nächster Schritt
Kosten in die Kalkulation schreiben, nicht „sehen wir dann“.