
Die Lage
Zeltfreizeit, eure Gruppe ist 13 bis 16. Eine Clique Mitte zwanzig wirkt cool – andere Musik, andere Sprache, vielleicht Alkohol, vielleicht nächtliche Besuche am Rand eures Platzes. Es gibt keinen konkreten Vorfall, aber euch ist mulmig.
Kontakt zu anderen Menschen kann ein Ziel sein – unbeaufsichtigte Nächte mit Fremden, Druck, Alkohol und fehlende Grenzen sind keins. Jugendliche testen Autonomie; eure Aufgabe ist, den Rahmen sichtbar zu halten, ohne die fremde Gruppe vor euren Leuten zu demütigen oder wegzuschauen, weil „die müssen das lernen“.
Mulmig ist ein Signal – nicht Beweis, aber Anlass, Regeln zu schärfen und Präsenz zu zeigen, bevor etwas passiert.
Was jetzt
Regeln jetzt klar, nicht andeuten: Zelte, Alkohol, Nachtruhe, keine fremden Gäste in den Zelten. Nachtwache im Team wechseln – Stippvisiten, nicht alle früh schlafen. Mit der Gruppe sprechen: cool ja, mitkommen nein, Handy-Ort und Buddy-System.
Wird es konkret – Alkohol, Druck, Übergriffenähe, jemand verschwindet nachts: trennen, Träger, Sorgeberechtigte. Sensibles Gespräch zu zweit, nicht als Sensation vor allen.
- Regeln jetzt klar formulieren: Zelte, Alkohol, Nachtruhe, keine fremden Gäste.
- Nachtwache im Team wechseln – Präsenz zeigen, nicht nur Appell.
- Mit der Gruppe sprechen: Kontakt ok, Mitkommen und heimliche Treffen nein.
- Handy-Ort und Buddy-System aktiv halten.
- Wird es konkret: trennen, Träger und Sorgeberechtigte informieren.
- Team intern abstimmen – niemand allein die ganze Nacht schieben lassen.
Nicht tun
Die Grauzone zwischen „cool sein“ und „Gefahr“ ist unbequem – genau deshalb braucht ihr Klarheit statt Murmeln.
- Nicht nur „seid vorsichtig“ murmeln und ins Zelt gehen – das klingt nach Wegschauen.
- Nicht die fremde Gruppe vor euren Leuten demütigen – das treibt eure Jugendlichen eher zu den anderen.
- Nicht wegschauen, weil „Jugendliche müssen das lernen“ – Lernen braucht Rahmen, nicht Leerstelle.
- Nicht eine Person allein die ganze Nacht schieben lassen ohne Absprache – Nachtwache ist Teamarbeit.
- Nicht ohne konkreten Anlass öffentlich unterstellen – mulmig reicht für Präsenz, nicht für Anklage.