Etwas pathetisch ausgedrückt: Das Mitarbeiterteam ist das Herzstück einer Freizeit. Es pocht ununterbrochen, damit all das Organisatorische und auch Inhaltliche im Fluss bleibt. Manchmal powert es schneller – nämlich in aufregenden Situationen, mal schlägt es gemächlich, damit die Freizeit auch ihre notwendigen Ruhepunkte findet. Und sollten Herzrhythmusstörungen auftreten – also Spannungen innerhalb des Teams – dann muss dringend therapeutisch eingegriffen werden, damit dies nicht zu einem Dauerzustand wird…
Gewinnung von Mitarbeitern:
- Ich empfehle einen Betreuungsschlüssel (sofern keine besondere pflegerische oder pädagogische Betreuung notwendig ist) zwischen einem Mitarbeiter auf fünf Teilnehmer bis einem auf sieben.
- Nicht pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter sollten in entsprechend ausreichenden Vorbereitungseinheiten geschult werden, insbesondere in den Bereichen „Erste Hilfe“ und „Rechtslage/ Aufsichtspflicht“, darüber hinaus sollten sie sensibilisiert werden für häufiger vorkommende Situationen, in denen pädagogisch interveniert werden muss .
- Häufig werden Mitarbeiter gewonnen aus früheren Freizeitteilnehmern;
aus erfahrenen Teilnehmern bereits bestehender Gruppen;
aus dem Stamm bereits durch einen Träger geschulter ehrenamtlicher Mitarbeiter (beispielsweise Inhaber der Jugendleitercard).
Es kommt jedoch auch vor, dass interessierte Mitbürger beim Träger vorstellig werden mit dem Wunsch, in der Kinder- oder Jugendarbeit mitwirken zu können;
Schüler von Erzieherschulen;
Studenten des Fachbereichs Sozialpädagogik freuen sich (sollte die jeweilige Hochschule mitspielen) über die Ableistung ihres Erfahrungspraktikums im Block einer Freizeit.
Denkbar ist auch, dass Lebenspartner, Freunde oder Bekannte des Freizeitleiters oder eines anderen Teamers „ehrenamtlich engagiert“ werden. - Wenn jedoch ein dringend benötigter Mitarbeiter ausfällt und man wirklich alles Denkbare versucht hat, einen ehrenamtlichen Ersatz zu finden (Presseerklärung; Aushänge in Fach- und Hochschulen; bei anderen Trägern um Unterstützung bitten etc.) könnte als rettender Strohhalm eine engagierte Honorarkraft die Durchführung der Freizeit mit gewährleisten.
Teilnahmekosten/ Bezahlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern:
- Ich habe es mir zum Prinzip gemacht, ehrenamtliche Mitarbeiter auf Kinderfreizeiten grundsätzlich ohne jegliche finanzielle Eigenbeteiligung mitzunehmen. Der pädagogische Anspruch und der zeitliche Aufwand sind im Vergleich zu einer Jugendfreizeit erheblich höher.
Bei Jugendfreizeiten stocke ich gern den gewöhnlichen Personalschlüssel auf (das liegt z. T. daran, dass ich auf meinen Segelfreizeiten nicht nur weibliche und männliche pädagogische Mitarbeiter benötige, sondern auch sogenannte Skipper, Mitarbeiter, die befähigt sind, ein Segelboot zu führen.
Die Skipper werden jedoch auch in das pädagogische Team integriert, werden Tagesleiter, führen Abendprogramme mit durch und stehen als Teamer zur Verfügung, wenn sich ein Jugendlicher vertrauensvoll an sie wendet.
Da sich hierdurch der Betreuungsaufwand auf erheblich mehr Schultern verteilt, finde ich es gerechtfertigt, dass ehrenamtliche Mitarbeiter auf der Jugendfreizeit bis zum halben Reisepreis bezahlen. Das verstehe ich weniger als Zumutung, denn als solidarischen Akt.
Ich denke, auch der eigene Erholungsanspruch für ehrenamtliche Mitarbeiter kommt nie zu kurz. Jedenfalls habe ich niemals eine diesbezügliche Auseinandersetzung geführt oder einen kritischen Hinweis erhalten. - Anders verhält es sich bei dem Mitarbeiter, der für die kulinarische Versorgung der gesamten Mannschaft zuständig ist, dem Küchenverantwortlichen. Im Vergleich zu einem rein pädagogischen Mitarbeiter oder (im Falle der Segelfreizeit) dem Skipper ist der zeitliche und inhaltliche Aufwand deutlich höher. Darum war es weder für mich, noch für das restliche Team je eine Frage, dass neben dem Hauptamtlichen der Küchenverantwortliche keinen finanziellen Teilnahmebeitrag zu leisten hat.
- Der Hauptamtliche – egal wie viel Spaß er an dieser Facette seines beruflichen Wirkens auch finden wird – ist letztlich durch seinen Arbeitgeber, den Träger der Freizeitmaßnahme, dienstverpflichtet.
Somit kann ein Mitfahren, geschweige denn die verantwortungsvolle Leitungsübernahme, niemals als völlig freiwillig gesehen werden. Dies rechtfertigt, dass der Freizeitleiter kostenfrei mitfährt. - Die intensive Betreuungssituation für Kinder und Jugendliche auf Freizeiten bildet einen hervorragenden Schulungsaspekt für die pädagogische Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter. Daher bin ich gern bemüht, auch einen oder zwei zusätzliche Mitarbeiter über den Betreuungsschlüssel dabei zu haben, gewissermaßen als Praktikanten.
- Sollte ein engagierter Teilnehmer den Freizeitpreis nicht in voller Höhe leisten können und ist er von seinem Alter, seinem pädagogischen Einfühlungsvermögen und seiner Teamfähigkeit ausreichend geeignet, könnte durch diesen Teilnehmer das Mitarbeiterteam aufgestockt werden. Natürlich bleibt es ein Experiment, da man in der Regel in der Kürze der Zeit und der Art der Beziehung sich auf seine ersten Eindrücke verlassen muss. Aufgaben für diesen Mitarbeiterfrischling könnten sich ja beispielsweise eher im Anleiten einiger Gruppenspiele erschöpfen.
Rechtliches:
- Zu beachten ist, dass ein Mitarbeiter im Sinne eines Jugendleiters mindestens vierzehn Jahre alt sein muss; bei Minderjährigkeit muss das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten an dieser Mitarbeit vorliegen.
Zur Ehrenamtlichkeit:
Ich finde es wichtig, dass ehrenamtliches Engagement auch ehrenamtlich bleibt, was heißen soll, dass die Mitarbeiter ihre Unterstützung nicht als Honorarkräfte ausüben. Es ist nicht nur eine Frage der erhöhten Kosten.
Ich denke, das Selbstverständnis und auch die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements wird verwässert, wenn der Ehrenamtlichkeit das genommen wird, was sie eigentlich auszeichnen sollte: Für erbrachte Dienstleistungen eben keinen finanziellen Gegenwert zu erhalten, sondern die Arbeit zu machen, weil man sie um der Arbeit Willen machen möchte.
Wenn ehrenamtliches Engagement mit einer Aufwandsentschädigung oder einem Honorar vergütet wird, verändert sich auch meines Erachtens die Eigen- und Fremdbetrachtung der geleisteten Arbeit. Man bewegt sich mehr in Richtung legitimierter Erwartungen wie: „Ich darf von euch auch was für mein Geld erwarten!“, aber auch „Ich tue für mein Geld viel mehr als du, das sehe ich nicht mehr ein…“
Das wiederum führt weg davon, die Freiwilligkeit anzuerkennen und damit auch das Maß des Engagements sowie das Selbstverständnis, die ehrenamtlichen Mitarbeiter ihren Fähigkeiten, Interessen und Ressourcen entsprechend einzusetzen.
Bei Bezahlung verändert sich schließlich auch die Begrifflichkeit: Ich habe es nicht mehr mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter zu tun, sondern mit einer Honorarkraft.
Es wird gern das Argument ins Feld geführt, dass eine gewisse Bezahlung mehr Verbindlichkeit schafft. Ich habe in den Jahren meiner Berufspraxis jedoch deutlich häufiger erlebt, dass bezahlte Kräfte unverbindlicher waren als ehrenamtliche Mitarbeiter.
Ehrenamtliches Engagement ist besonders wertvoll, bewundernswürdig und für eine Zivilgesellschaft sehr wichtig. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass man es wie selbstverständlich hinnimmt. Gerade das ehrenamtliche Engagement bedarf einer besonderen Anerkennung und Dankerweisung.
Anerkennende, lobende, dankende Worte des Freizeitleiters; nichtmaterielle Vergünstigungen an anderer Stelle (z.B. kostenlose Teilnahme an besonderen Aktionen außerhalb der Freizeit); persönliche ideelle Geschenke ; Danksagungen beispielsweise beim Vortreffen vor Eltern und Teilnehmern oder im Rahmen einer Mitgliederversammlung des Vereins etc. entsprechen diesem Engagement viel trefflicher.
